Leitbild & Zielsetzung
Der FC Grimma versteht Nachwuchsarbeit als zentrale Säule der Vereinsentwicklung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche sportlich auszubilden, sozial zu stärken und langfristig an den Verein zu binden – unabhängig davon, ob sie später leistungs- oder breitensportlich aktiv sind.
Leitbild der Nachwuchsarbeit (satzungskonform)
Das Konzept verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist damit voll gemeinnützigkeitskonform. Breitensport steht im Mittelpunkt. Leistungsorientierte Entwicklung ist möglich, aber kein Muss.
Übergeordnete Ziele:
Organisation & Rahmenbedingungen
Struktur der Nachwuchsabteilung
Der Nachwuchsfußball beim FC Grimma ist strukturell in drei Bereiche geteilt: Grundlagenbereich KINDER, Förderbereich JUGEND und den Herrenbereich.
Grundlagenbereich KINDER
Wir bilden Kinder langfristig und kontinuierlich nach unserem eigenen TIKO-Prinzip aus und achten dabei vor allem auf individuelle Entwicklung. TIKO steht für:
Technik, Individuell, Koordination, Offensiv
· Kinder-Klassen (Kinder bis 12 Jahre)
· Teenie-Klassen (Kinder bis 14 Jahre)
o D-Junioren (U12/U13)
Förderbereich JUGEND (Jugendliche bis 18 Jahre)
Herrenbereich
Das mittelfristige Ziel ist neben einer I. Männermannschaft der Aufbau einer II. Männermannschaft, um alle Leistungsebenen im Verein abzudecken. Damit untermauern wir unsere Erwartungen, jeden ausgebildeten Spieler im Herrenbereich des Vereins zu halten.
Grundsätze der Nachwuchsarbeit
Die Nachwuchsarbeit folgt folgenden verbindlichen Grundsätzen:
Langfristige Vision (5–10 Jahre)
Kinderschutz, Verhalten & Aufsichtspflicht (rechtlich & satzungskonform)
Verhaltensrichtlinien
FC Grimma e. V. – Nachwuchsbereich
Diese Verhaltensrichtlinien konkretisieren die Werte des FC Grimma e. V. und gelten für alle Spielerinnen und Spieler, Eltern sowie Trainer und Betreuer im Nachwuchsbereich. Sie regeln das respektvolle, faire und verantwortungsvolle Miteinander im Nachwuchsbereich.
Grundlage sind:
Verhaltenskodex Trainer
Trainer tragen eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern, Eltern und dem Verein.
Vorbildfunktion
Pädagogische Verantwortung
Vereinsloyalität
Verhaltenskodex Spieler
Auf dem Platz
Im Trainings- & Spielbetrieb
Außerhalb des Platzes
Verhaltenskodex Eltern
Eltern sind wichtige Partner der Nachwuchsarbeit. Ihr Verhalten hat großen Einfluss auf die Kinder. Eltern sind Partner, keine Entscheidungsträger im Sportbetrieb.
Grundsätze
Am Spielfeldrand
Kommunikation
Anerkennung & Verbindlichkeit
Diese Verhaltensrichtlinien sind Bestandteil des Nachwuchskonzepts des FC Grimma e.V. Kinder- und Jugendschutz wird überwacht mit einem hauptverantwortlichen Ansprechpartner. Sie gelten für alle Mitglieder im Nachwuchsbereich.
Kinderschutzkonzept FC Grimma
1. Präambel
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in unserem Fußballverein oberste Priorität. Als ehrenamtlich geprägter Verein tragen wir besondere Verantwortung für das körperliche, seelische und soziale Wohl aller uns anvertrauten jungen Menschen. Dieses Kinderschutzkonzept dient dazu, Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen vorzubeugen, Risiken realistisch zu minimieren und im Verdachtsfall klar, strukturiert und verantwortungsvoll zu handeln.
2. Ziele des Kinderschutzkonzepts
* Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexualisiert)
* klare, einfache und im Ehrenamt umsetzbare Regeln
* Sensibilisierung aller Trainer:innen und Helfer:innen
* transparente Handlungsleitlinien bei Verdachtsfällen
* Stärkung der Kinderrechte und Beteiligung im Verein
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
* Alle Trainer:innen und Betreuer:innen (ehrenamtlich und ggf. nebenberuflich)
* Vorstandsmitglieder
* Jugendleiter:innen
* Ehrenamtliche Helfer:innen (z. B. Fahrdienste, Elternunterstützung)
* Externe Übungsleiter:innen
Und für alle Vereinsaktivitäten:
Training, Spiele, Turniere, Fahrten, Trainingslager, Vereinsfeste, Mannschafstage.
4. Risikoanalyse
Typische Risikobereiche:
* Umkleiden und Duschen (fehlende Aufsicht / Alleinsituationen)
* Einzeltraining oder „Sonderförderung“
* Fahrten zu Auswärtsspielen (Privatautos)
* Übernachtungen (Turniere, Trainingslager, Mannschaftsabend)
* Digitale Kommunikation (WhatsApp, Instagram etc.)
konkrete Maßnahmen im Verein:
* Möglichst keine 1:1-Situationen ohne Transparenz (Vier-Augen-Prinzip)
* Eltern werden über Fahrten und Kommunikation einbezogen
* klare Regeln für Umkleidesituationen (z. B. altersgerechte Trennung)
5. Verhaltenskodex (verpflichtend)
Alle im Verein Tätigen verpflichten sich zu:
* respektvollem, wertschätzendem Umgang
* Wahrung persönlicher Grenzen
* keine sexualisierten Kommentare oder Witze
* keine diskriminierenden Aussagen
* keine privaten Treffen ohne Einbindung der Eltern
* Kommunikation mit Minderjährigen möglichst transparent (z. B. Gruppen statt Einzelchat)
Wichtig für das Ehrenamt:
Regeln müssen klar, einfach und im Alltag umsetzbar sein.
6. Präventionsmaßnahmen
6.1 Personalauswahl (angepasst an Ehrenamt)
* Einsicht in erweitertes Führungszeugnis nach §72a SGB VIII (für Jugendtrainer:innen)
* persönliches Kennenlernen durch Vorstand/Jugendleitung
* klare Aufgabenbeschreibung
6.2 Schulung
* Kurzschulungen (z. B. 1x jährlich oder bei Saisonstart)
* Nutzung von Angeboten des Landessportbundes Sachsen oder Fußballverbandes
6.3 Stärkung der Kinder
* Kinder werden altersgerecht über ihre Rechte informiert
* Sie wissen: "Ich darf Nein sagen"
* Es gibt benannte Ansprechpersonen im Verein
7. Kinderschutzbeauftragte:r
Der Verein benennt mindestens eine Vertrauensperson.
Aufgaben:
* Ansprechperson für Kinder, Eltern und Trainer:innen
* Koordination bei Verdachtsfällen
* Kontakt zu externen Stellen
**Wichtig:** Diese Person sollte geschult und vertrauenswürdig sein.
8. Beschwerdesystem (einfach & niedrigschwellig)
* Persönlich bei Trainer:innen oder Vertrauensperson
* Über Eltern
* Optional anonym (z. B. Briefkasten / E-Mail)
Kinder müssen wissen, an wen sie sich wenden können.
9. Vorgehen bei Verdachtsfällen (klare Struktur)
1. Ruhe bewahren
2. Aussage ernst nehmen
3. keine Versprechen machen (z. B. Geheimhaltung)
4. Dokumentation (Datum, Wortlaut, Beobachtung)
5. Meldung an Kinderschutzbeauftragte:n
6. keine eigenständige Konfrontation der beschuldigten Person
7. Einbindung externer Fachstellen
**Grundsatz:** Schutz des Kindes hat oberste Priorität.
10. Kooperation
Der Verein arbeitet bei Bedarf mit:
* Jugendamt (zuständig je nach Landkreis/Stadt)
* Kreissportbund / Landessportbund Sachsen
* Sächsischer Fußball-Verband
* Fachberatungsstellen zum Kinderschutz
11. Datenschutz
* Vertrauliche Behandlung aller Informationen
* Weitergabe nur im notwendigen Rahmen
* Beachtung der DSGVO
12. Umsetzung im Ehrenamt
Da unser Verein überwiegend ehrenamtlich arbeitet:
* Prozesse müssen einfach und klar sein
* Zuständigkeiten eindeutig geregelt
* Regelmäßige kurze Erinnerung (z. B. zu Saisonbeginn)
13. Evaluation
* Überprüfung alle 2 Jahre oder bei Bedarf
* Feedback von Trainer:innen, Eltern und Jugendlichen einholen
Inkrafttreten des Nachwuchskonzeptes sowie des Kinderschutzkonzeptes
Dieses Konzept tritt mit Vorstandsbeschluss in Kraft und ist für alle verbindlich.
gez.: Geschäftsführender Vorstand FC Grimma e.V.
Grimma, 27.05.2026
